Zweiradklassen

Zweiradklassen

Mofa-AM-A1-A2-A-A80-B196

 

Unsere Zweiradklassen

Klasse AM

  • Ab 15 Jahre Fahrerlaubnis und Versicherungskennzeichen
  • Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 50 cm³ Hubraum, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 4 kW Leistungsgewicht
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit

Klasse A1

  • Ab 16 Jahren Leichtkrafträder - Motorrad
  • Bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mind. 0,1kW/kg

Klasse A2

  • Ab 16 Jahren Leichtkrafträder - Motorrad
  • Bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mind. 0,1kW/kg

Klasse A

  • Ab 20 Jahren mit Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 35 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
  • Ab 24 Jahren: Direkteinstieg möglich

Klasse A mit SZ 80

  • Ab 21 Jahren: Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80
  • Erlaubt zunächst Krafträder der Klasse A2 (bis 35 kW)
  • Ab 24 Jahren automatisch Berechtigung für alle Krafträder ohne weitere Prüfung
  • Spart Zeit und Kosten im Vergleich zum stufenweisen Erwerb

Klasse B196

  • Erweiterung des Führerscheins der Klasse B
  • Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum, max. 15 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
  • Voraussetzung: mindestens 25 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung (4 Theorie- und 9 Praxisstunden)

Erwerb der Fahrerlaubnis

Mindestalter

  • AM: 15 Jahre
  • A1: 16 Jahre
  • A2: 18 Jahre
  • A: Ab 24 Jahre (Direkteinstieg) oder ab 20 Jahre (mit 2 Jahren Vorbesitz A2)
  • A mit SZ 80: Ab 21 Jahre (Fahren von A2-Motorrädern) und ab 24 Jahre (automatisch A-Klasse)
  • B196: 25 Jahre und 5 Jahre Klasse B

Praktische Ausbildung

In der praktischen Ausbildung lernst du alles, was du für sicheres Motorradfahren brauchst. Vom richtigen Auf- und Absteigen über Schalten und Bremsen bis hin zum Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen.

Je nach Führerscheinklasse sind verschiedene Sonderfahrten erforderlich:

  • Grundfahraufgaben auf dem Übungsgelände
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahren bei Dunkelheit

Sonderfahrten

Je nach Führerscheinklasse sind verschiedene Sonderfahrten vorgeschrieben. Diese helfen dir, Erfahrungen in unterschiedlichen Verkehrssituationen zu sammeln.

Führerscheinklasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten
AM Keine Keine Keine
A1 (Ersterwerb) 5 4 3
A2 (Ersterwerb) 5 4 3
A (Ersterwerb) 5 4 3
A mit SZ 80 5 4 3

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